Italienisches Recht zu Assistenzhunden
Italien hat starke gesetzliche Schutzbestimmungen für Assistenzhunde. Die wichtigsten Gesetze sind:
- Legge 37/1974: Das ursprüngliche Gesetz, das das Recht blinder Menschen festlegt, in allen öffentlichen Räumen von Blindenhunden begleitet zu werden
- Legge 60/2006: Aktualisiert und erweitert das Gesetz auf alle Arten von Assistenzhunden (nicht nur Blindenhunde), einschließlich Hunde für Menschen mit körperlichen Behinderungen, Hörbeeinträchtigungen und anderen Erkrankungen
Nach diesen Gesetzen sind Assistenzhunde erlaubt in:
- Allen Restaurants, Bars und Cafes
- Allen Hotels, B&Bs und Unterkünften
- Allen Geschäften und Supermärkten
- Allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Metro, Züge, Taxis)
- Allen öffentlichen Gebäuden und Ämtern
- Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen
- Stränden und Schwimmbädern
Betriebe dürfen den Zutritt nicht verweigern für eine Person mit einem Assistenzhund. Dies zu tun, ist ein Verstoss gegen italienisches Recht und kann zu Geldstrafen führen.
Emotionale Unterstützungstiere
Das italienische Recht schützt speziell ausgebildete Assistenzhunde (cani guida und cani di assistenza). Emotionale Unterstützungstiere ohne spezifisches Aufgabentraining haben nicht den gleichen gesetzlichen Schutz in Italien. Wenn Ihr Tier ein ausgebildeter psychiatrischer Assistenzhund ist, der spezifische Aufgaben ausführt, ist er geschützt. Führen Sie eine Dokumentation des Trainings Ihres Hundes mit.
Einreiseanforderungen aus EU-Ländern
Wenn Sie aus einem anderen EU-Land nach Italien reisen, benötigt Ihr Assistenzhund:
- EU-Heimtierausweis: Dieses blaü Heft wird von Ihrem Tierarzt ausgestellt und enthält die Identifikation, Impfaufzeichnungen und Gesundheitsinformationen Ihres Hundes
- Mikrochip: Ihr Hund muss gechippt sein (ISO 11784/11785 Standard)
- Tollwutimpfung: Muss aktuell sein und im EU-Heimtierausweis vermerkt sein
- Mindestens 21 Tage müssen seit der ersten Tollwutimpfung vergangen sein (wenn es die Erstimpfung Ihres Hundes ist)
Der EU-Heimtierausweis macht das Reisen zwischen EU-Ländern unkompliziert. Keine zusätzlichen Gesundheitszeugnisse oder Quarantäne sind erforderlich.
Einreiseanforderungen von außerhalb der EU
Wenn Sie von einem Nicht-EU-Land reisen, sind die Anforderungen strenger:
- Mikrochip: ISO 11784/11785 Standard (wenn Ihr Hund einen anderen Mikrochip hat, bringen Sie ein kompatibles Lesegerät mit)
- Tollwutimpfung: Muss aktuell sein
- Tollwut-Antikörper-Titer-Test: Erforderlich für einige Nicht-EU-Länder. Der Bluttest muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Reise durchgeführt werden. Prüfen Sie die EU-Liste der genehmigten Länder, um zu sehen, ob Ihr Land von dieser Anforderung befreit ist.
- Gesundheitszeugnis: Ein offizielles tierärztliches Gesundheitszeugnis, ausgestellt innerhalb von 10 Tagen vor der Reise, bestätigt von der offiziellen Veterinärbehörde Ihres Landes (z.B. USDA-APHIS in den Vereinigten Staaten)
- EU-Einreiseformular: Das Zeugnis muss im von den EU-Vorschriften festgelegten Format sein
Früh anfangen
Wenn Sie von außerhalb der EU mit einem Assistenzhund reisen, beginnen Sie mit den Formalitäten mindestens 4 Monate vor Ihrer Reise. Der Tollwut-Titer-Test und die Wartezeiten können Verzögerungen verursachen. Kontaktieren Sie Ihren Tierarzt und die offizielle Veterinärbehörde Ihres Landes für die aktuellsten Anforderungen.
Was Sie in Rom dabei haben sollten
Halten Sie diese Unterlagen jederzeit griffbereit:
- EU-Heimtierausweis (EU-Reisende) oder veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis (Nicht-EU-Reisende)
- Nachweis des Assistenzhundstatus: Ausbildungsnachweis, Ausweis Ihrer Assistenzhund-Organisation oder ein ärztliches Schreiben, das die Rolle des Hundes erklärt
- Geschirr oder Weste des Hundes: Deutlich als Assistenzhund gekennzeichnet. Italienischer Text hilft. "Cane di assistenza" (Assistenzhund) oder "Cane guida" (Blindenhund) auf der Weste reduziert Fragen.
- Tollwutimpfbescheinigung: Auch wenn sie im Ausweis steht, führen Sie eine separate Kopie mit
- Ihre Behinderungsdokumentation: Ihr Behindertenausweis oder ärztliches Schreiben
Restaurants und Hotels
Restaurants
Italienische Restaurants können den Zutritt Ihres Assistenzhundes gesetzlich nicht verweigern. In der Praxis:
- Die meisten Restaurants sind einladend, besonders in Touristengebieten
- Außenplätze geben Ihrem Hund mehr Platz und sind bei warmem Wetter oft angenehmer
- Bringen Sie einen tragbaren Wassernapf für Ihren Hund mit
- Wenn ein Restaurant versucht, den Zutritt zu verweigern, erklären Sie ruhig, dass das italienische Gesetz (Legge 60/2006) sie verpflichtet, Assistenzhunde zuzulassen. Wenn sie weiterhin ablehnen, können Sie sie bei der örtlichen Vigili Urbani (Stadtpolizei) melden.
Hotels
Hotels, B&Bs und Ferienwohnungen dürfen keine Zusatzgebühren für Assistenzhunde erheben oder Ihre Buchung wegen Ihres Hundes ablehnen. Bei der Buchung:
- Informieren Sie das Hotel, dass Sie mit einem Assistenzhund reisen
- Fragen Sie nach nahegelegenen Grünflächen oder Auslaufgebieten für Ihren Hund
- Bestätigen Sie, dass das Zimmer geeignet ist (Erdgeschoss oder Aufzugzugang, genug Platz)
- Bitten Sie um Informationen über die nächste Tierklinik für den Notfall
Öffentlicher Nahverkehr
Assistenzhunde fahren kostenlos im gesamten römischen öffentlichen Nahverkehr:
- Metro (ATAC): Hunde fahren kostenlos mit ihrem Halter. Halten Sie Ihren Hund an der Leine und in Ihrer Nähe während Stoßzeiten.
- Busse und Straßenbahnen: Assistenzhunde sind in allen ATAC-Bussen und -Straßenbahnen erlaubt. Steigen Sie durch die vorgesehene barrierefreie Tür ein.
- Regionalzüge (Trenitalia): Assistenzhunde fahren kostenlos in allen Klassen. Kein Maulkorb erforderlich für Assistenzhunde (normale Haustiere müssen in italienischen Zügen Maulkörbe tragen).
- Taxis: Taxifahrer dürfen die Beförderung Ihres Assistenzhundes nicht ablehnen. Wenn ein Fahrer sich weigert, notieren Sie die Taxinummer und melden Sie ihn.
Auslaufgebiete
Geeignete Auslaufgebiete für Ihren Hund im Zentrum Roms zu finden erfordert etwas Planung:
- Villa Borghese: Großer Park nahe der Spanischen Treppe mit Grünflächen und Spazierwegen. Einer der besten Orte im Zentrum Roms.
- Tiberufer-Wege: Einige Abschnitte entlang des Tiber haben Grünflächen, die für Hunde geeignet sind.
- Parks nahe Plätzen: Kleine Grünflächen gibt es in der Nähe einiger Plätze, obwohl sie schwer zu finden sein können.
- EUR-Bezirk: Mehr Grünflächen und Parks als in der historischen Altstadt.
Rom ist nicht die grünste Stadt für Hunde. Führen Sie Kotbeutel mit und seien Sie darauf vorbereitet, einige Blocks zu laufen, um ein geeignetes Auslaufgebiet zu finden, besonders in der dichten historischen Altstadt.
Vorsichtsmassnahmen bei Hitze
Rom wird im Sommer (Juni bis September) sehr heiß, mit Temperaturen, die regelmäßig 35 Grad Celsius überschreiten. Schützen Sie Ihren Assistenzhund:
- Gehen Sie wenn möglich auf schattigen Routen
- Führen Sie Wasser und einen tragbaren Napf mit
- Prüfen Sie die Bodentemperatur mit Ihrer Hand, bevor Sie Ihren Hund darauf laufen lassen. Heißer Stein und Asphalt können Pfotenballen verbrennen.
- Ruhen Sie sich während der heißesten Tageszeit (13:00 bis 16:00 Uhr) in klimatisierten Räumen aus
- Achten Sie auf Anzeichen von Hitzestress: übermassiges Hecheln, Sabbern, Lethargie
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