Überblick

Deutschland bietet starken rechtlichen Schutz für Assistenzhundhalter. Das Assistenzhundegesetz, das 2023 in Kraft getreten ist, schafft einen klaren Rechtsrahmen für Zugangsrechte. Berlin ist grundsätzlich gastfreundlich gegenüber Assistenzhunden, und die meisten öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmittel und Restaurants werden Sie und Ihren Hund ohne Probleme aufnehmen.

Deutsches Assistenzhundegesetz

Das Assistenzhundegesetz erkennt drei Kategorien von Assistenzhunden an:

  • Blindenführhunde (Führhunde für blinde Menschen)
  • Signalhunde (Signal-/Gehörlosenhunde)
  • Assistenzhunde (weitere Assistenzhunde, einschließlich Mobilitäts-, medizinische Warnhunde, psychiatrische Assistenzhunde und Autismus-Begleithunde)

Nach diesem Gesetz haben Assistenzhunde das Recht, ihre Halter zu begleiten in:

  • Allen öffentlichen Gebäuden und Räumen
  • Geschäften und Einkaufszentren
  • Restaurants, Cafes und Bars
  • Hotels und Unterkünften
  • Medizinischen Einrichtungen
  • Öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Arbeitsplätzen

Eine Einrichtung kann den Zugang nur verweigern, wenn ein konkretes, dokumentiertes Sicherheitsrisiko besteht. "Keine Haustiere"-Regeln gelten nicht für Assistenzhunde.

Mit einem Assistenzhund nach Deutschland einreisen

Aus einem anderen EU-Land

Wenn Sie aus einem anderen EU-Land anreisen, benötigt Ihr Hund:

  • EU-Heimtierausweis: Ausgestellt von einem Tierarzt in Ihrem Heimatland, mit Impfnachweisen und Mikrochip-Angaben
  • Mikrochip: ISO 11784/11785 kompatibler Mikrochip (15-stellig)
  • Tollwutimpfung: Muss aktuell und im Heimtierausweis eingetragen sein. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Reise erfolgt sein.
  • Keine Quarantäne: Es gibt keine Quarantäne für Hunde, die aus anderen EU-Ländern nach Deutschland einreisen

Von außerhalb der EU

Anforderungen für Hunde, die aus Nicht-EU-Ländern einreisen:

  • Mikrochip: Gleicher ISO-Standard wie oben
  • Tollwutimpfung: Aktuell, mit Dokumentation
  • Tollwut-Antikörper-Titertest: Erforderlich für Hunde aus Ländern, die nicht als risikoarm für Tollwut eingestuft sind. Der Bluttest muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Reise durchgeführt werden.
  • Gesundheitszeugnis: Ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt in Ihrem Land innerhalb von 10 Tagen vor der Reise
  • Einreise über einen designierten Einreisepunkt: Hunde aus Nicht-EU-Ländern müssen über eine Grenzkontrollstelle einreisen

Frühzeitig beginnen

Wenn Sie einen Tollwut-Titertest benötigen, beginnen Sie den Prozess mindestens 4 Monate vor Ihrer Reise. Der Test muss an ein EU-zugelassenes Labor gesendet werden, und die Ergebnisse können mehrere Wochen daürn. Ihr Hund kann erst 3 Monate nach dem Datum der Blutprobe nach Deutschland einreisen.

Aus dem Vereinigten Königreich (nach dem Brexit)

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU benötigen Hunde, die aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland reisen:

  • Mikrochip
  • Aktuelle Tollwutimpfung
  • Ein Tiergesundheitszeugnis (Animal Health Certificate, AHC), ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt innerhalb von 10 Tagen vor der Reise
  • Das AHC ersetzt den alten EU-Heimtierausweis für britische Reisende
  • Kein Titertest erforderlich für das Vereinigte Königreich, da es als Land mit geringem Risiko eingestuft ist

Mitzuführende Dokumente

Führen Sie diese Dokumente während Ihrer gesamten Reise mit:

  1. EU-Heimtierausweis (oder gleichwertige Gesundheitsdokumentation)
  2. Nachweis des Assistenzhundstatus: Ihr nationaler Assistenzhundausweis, eine Zertifizierung einer anerkannten Ausbildungsorganisation oder ein Schreiben Ihres Arztes
  3. Impfnachweise: Insbesondere Tollwut
  4. Eigene Behinderungsdokumentation: Dies hilft zu begründen, warum Sie einen Assistenzhund benötigen
  5. Assistenzhund-Geschirr oder -Kenndecke: Obwohl rechtlich nicht vorgeschrieben, reduziert eine deutlich sichtbare Kennzeichnung Fragen und Konfrontationen

Öffentlicher Nahverkehr

BVG-Regeln

Die BVG begrüsst Assistenzhunde in allen Diensten:

  • Assistenzhunde fahren kostenlos
  • Kein Maulkorb erforderlich für anerkannte Assistenzhunde (reguläre Haustiere müssen bei der BVG einen Maulkorb tragen)
  • Ihr Hund sollte jederzeit unter Ihrer Kontrolle sein, in der Regel an der Leine
  • Rollstuhlplätze in Bussen und Zügen bieten Platz für einen Assistenzhund neben Ihnen
  • Das Personal ist geschult, Assistenzhunde zu erkennen, und sollte Ihren Zugang nicht in Frage stellen

Deutsche Bahn (Fernverkehr)

In Zügen der Deutschen Bahn:

  • Assistenzhunde reisen kostenlos und benötigen keine eigene Fahrkarte
  • Kein Maulkorb erforderlich
  • Der Hund sollte zu Ihren Füssen oder unter Ihrem Sitz bleiben
  • Barrierefreie Abteile bieten genug Platz für Sie und Ihren Hund
  • Wenn Sie Einstiegshilfe buchen, erwähnen Sie Ihren Assistenzhund, damit das Personal vorbereitet ist

Hotels und Unterkünfte

Deutsche Hotels müssen Assistenzhunde zulassen. Bei der Buchung:

  • Informieren Sie das Hotel, dass Sie mit einem Assistenzhund reisen
  • Fragen Sie nach den konkreten Richtlinien (einige Hotels bitten um Dokumentation)
  • Bestätigen Sie, dass es eine geeignete Lösungsfläche in der Nähe des Hotels gibt
  • Fragen Sie nach nahegelegenen Parks oder Grünflächen für Ihren Hund
  • Einige Hotels erheben Gebühren für reguläre Haustiere, sollten aber keine Gebühren für Assistenzhunde berechnen. Klären Sie dies bei der Buchung.

Restaurants und Cafes

Assistenzhunde sind in allen Restaurants und Gastronomiebetrieben in Deutschland gesetzlich zugelassen. In der Praxis:

  • Die meisten Berliner Restaurants werden Ihren Assistenzhund ohne Weiteres aufnehmen
  • Wenn Ihr Zugangsrecht angezweifelt wird, erklären Sie ruhig, dass Ihr Hund ein Assistenzhund ist und gesetzlich zugelassen ist
  • Ihr Hund sollte ruhig unter dem Tisch oder neben Ihnen liegen
  • Bringen Sie einen tragbaren Wassernapf für Ihren Hund mit
  • Das Personal ist möglicherweise nicht mit dem Gesetz vertraut. Eine gedruckte Zusammenfassung des Assistenzhundegesetzes kann helfen, seltene Streitigkeiten zu lösen.

Praktische Tipps für Ihre Reise

Löseflächen

Berlin ist eine grüne Stadt mit vielen Parks und Grünflächen:

  • Tiergarten: Berlins zentraler Park, leicht erreichbar aus Mitte und Charlottenburg
  • Volkspark Friedrichshain: Beliebter Park im Osten
  • Tempelhofer Feld: Riesige offene Fläche auf dem ehemaligen Flughafengelände, flach und vollständig barrierefrei
  • Quartiers-Grünflächen: Kleine Parks und baumbestandene Straßen in ganz Berlin bieten regelmäßige Möglichkeiten zum Lösen

Futter und Zubehör

  • Fressnapf: Deutschlands größte Tierbedarf-Kette mit mehreren Berliner Standorten
  • DM und Rossmann: Drogerien führen einfaches Hundefutter und Zubehör
  • Tierarztpraxen: Berlin hat viele Tierarztpraxen. Für Notfälle bietet die Tierklinik der Freien Universität Berlin einen 24-Stunden-Notdienst.

Wetterbedingungen

  • Sommer: Berliner Sommer können warm werden (bis zu 35 Grad Celsius). Führen Sie Wasser für Ihren Hund mit und meiden Sie heißen Asphalt in der Mittagszeit.
  • Winter: Berliner Winter sind kalt, mit Temperaturen oft unter null Grad. Erwägen Sie Hundeschuhe, wenn Ihr Hund nicht an Eis und Streusalz gewöhnt ist.
  • Regen: Berlin erhält regelmäßig Niederschlag. Ein Hunderegenmantel kann Ihren Hund trocken halten und den Nassgeruch in geschlossenen Räumen verringern.

Tierärztliche Notfallversorgung

  • Freie Universität Berlin, Tierklinik: 24-Stunden-Notdienst. Adresse: Örtzenweg 19b, 14163 Berlin. Telefon: 030 838 62299.
  • Halten Sie die medizinischen Unterlagen und regelmäßigen Medikamente Ihres Hundes griffbereit.
  • Kennen Sie die Blutgruppe Ihres Hundes und etwaige Allergien.

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